Der Gesetzgeber hat mit der Rentenreform 2001 die private Altersvorsorge, die Riester-Rente eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, Rentenkürzungen auszugleichen. Durch Zulagen und mögliche Steuerersparnisse wird diese ergänzende Altersvorsorge vom Staat gefördert.

 

Ihre Vorteile bei der Riester Rente:

  • keine Einkommensgrenzen
  • Grundzulage jährlich: 154 EUR für Alleinstehende und 308 EUR für Verheiratete
  • Kinderzulage jährlich: 185 EUR bzw. 300 EUR für jedes ab 2008 geborene Kind
  • einmalige Erhöhung der Grundzulage um 200 EUR für noch nicht 25-jährige Berufseinsteiger
  • Der jährliche Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % vom Bruttogehalt und der Höchstbeitrag 2100 Euro im Jahr
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