Veranstalter des Förderprogramms ist die Volksbank Kraichgau eG, Hauptstraße 139, 69168 Wiesloch (nachfolgend „Veranstalter“). Das Förderprogramm wird in Kooperation mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), Heilbronner Str. 314, 70469 Stuttgart und der Klima Arena, Dietmar-Hopp-Straße 6, 74889 Sinsheim durchgeführt.
Mit der Teilnahme am Bewerbungsprozess akzeptieren die Antragsteller diese Teilnahmebedingungen und Förderrichtlinien.
§1 Ziel und Gegenstand des Förderprogramms
Mit dem Förderprogramm „NextGen Nachhaltigkeit“ unterstützt die Volksbank Kraichgau Schulen dabei, Nachhaltigkeit aktiv erlebbar zu machen. Gefördert werden unterrichtliche und außerunterrichtliche Projekte, die von Schulen mit einem hohen Maß an Partizipation von Schülerinnen und Schülern geplant und umgesetzt werden und langfristig das Bewusstsein für ökologische, soziale oder wirtschaftliche Nachhaltigkeit stärken. Mit dieser Initiative möchte die Volksbank Kraichgau die Kooperation mit Schulen in ihrem Geschäftsgebiet weiter ausbauen.
§2 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
- allgemeinbildende und berufsbildende Schulen aller Schularten
- alle Jahrgangsstufen
- Schulklassen, Kursgruppen, AGs oder Projektgruppen
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Die Schule liegt im Geschäftsgebiet der Volksbank Kraichgau.
- Das Projekt wird maßgeblich von Schülerinnen und Schülern durchgeführt.
- Pro Schule kann nur ein Projekt angemeldet werden.
Die Teilnahme am Förderprogramm ist kostenlos.
§3 Förderfähige Projekte
Gefördert werden Projekte mit Bezug zu mindestens einem der 17 Sustainable Development Goals (SDGs), insbesondere
- Umwelt- und Klimaschutz
- nachhaltiger Konsum
- soziale Nachhaltigkeit
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- schulische Initiativen mit langfristigem Nutzen für Schule oder Gemeinde
Nicht gefördert werden:
- reine Klassenfahrten oder Ausflüge
- laufende Pflichtausgaben der Schule
- Projekte ohne erkennbaren Nachhaltigkeitsbezug
§4 Bewerbung und Antragstellung
Für die Teilnahme ist ein vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular online einzureichen.
Die Veröffentlichung des Förderprogramms erfolgt am 14.09.2026 auf dem www.vbkraichgau.de/nextgen der Volksbank Kraichgau. Bewerbungsschluss ist der 31.10.2026, 23:59 Uhr.
§5 Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt pro Schule 250 € bis 1.000 €. Das Gesamtfördervolumen beträgt 25.000 €.
Die genaue Förderhöhe richtet sich insbesondere nach:
- Umfang des Projekts
- Wirkungspotenzial
- Nachhaltigkeit des Ansatzes
§6 Auswahlkriterien und Förderentscheidung
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Gesellschaftliche und schulische Relevanz
- Klare Beschreibung des Nachhaltigkeitsbezugs
- Wirkungspotenzial des Projekts
- Machbarkeit und Umsetzungsplanung
- aktive Beteiligung der Schülerinnen und Schüler
- Projektwirkung und langfristige Fortführung
- nachvollziehbare Verwendung der beantragten Mittel
Alle eingereichten Anträge werden bis 30.11.2026 geprüft und bewertet. Die Schulen werden anschließend per E-Mail über die Höhe des bewilligten Förderbetrags informiert.
Die Volksbank Kraichgau entscheidet abschließend über die Vergabe der Fördermittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Das Förderbudget:
- wird nicht in bar ausgezahlt,
- kann nicht gegen Waren eingetauscht werden,
- ist nicht auf andere Personen oder Projekte übertragbar.
Die Schule kann auf die Förderung verzichten.
§7 Förderbedingungen und Abwicklung
Die bewilligten Mittel sind zweckgebunden für das beantragte Projekt einzusetzen.
Die Bestätigungs-E-Mail ist zusammen mit den Bankdaten bis zum 31.12.2026 der Volksbank Kraichgau eG (per Post / per Mail an heimatverbunden@vbkraichgau.de) zuzusenden, um die bewilligten Mittel zu erhalten. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Auszahlung nicht mehr möglich.
Nach Abschluss des Projekts ist bis zum 31.07.2027 ein kurzer Projektbericht einzureichen. Dieser sollte eine kurze Projektzusammenfassung enthalten, die Umsetzung und das Ergebnis. Das Projekt kann auch durch Bilder dokumentiert werden.
§8 Öffentlichkeitsarbeit
Mit der Teilnahme erklären sich die Antragsteller damit einverstanden, dass die Volksbank Kraichgau das geförderte Projekt sowie die eingereichten Dokumentationsmaterialien im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit vorstellen darf, soweit hierfür die vorliegen.
§9 Ausschluss von der Teilnahme
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder Förderrichtlinien behält sich der Veranstalter das Recht vor, Antragsteller vom Förderprogramm auszuschließen.
Dies gilt insbesondere bei:
- unrichtigen oder unvollständigen Angaben,
- unzulässigen Mehrfachanmeldungen,
- Manipulationsversuchen oder der Nutzung unerlaubter Hilfsmittel.
§10 Vorzeitige Beendigung oder Änderung des Förderprogramms
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Förderprogramm jederzeit aus wichtigem Grund zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
§11 Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Förderprogramms und im Rahmen erteilter Einwilligungen verarbeitet.
Teilnehmende können jederzeit Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen sowie deren Berichtigung oder Löschung beantragen und erteilte Einwilligungen widerrufen.
Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des Förderprogramms sind in den Datenschutzhinweisen unter vbkraichgau.de/datenschutz einsehbar.
§12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Alle Personenbezeichnungen gelten aus Gründen der besseren Lesbarkeit für alle Geschlechter gleichermaßen.