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Frau mit orangefarbener Bluse gießt Pflanzen auf einem Balkon

VR KapitalPlus

Nachrangige Einlage 

Planbar investieren und gelassen in die Zukunft blicken

Produktdetails

Bei der nachrangigen Einlage VR KapitalPlus handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Die Rückzahlung der Einlage erfolgt automatisch, ohne Kündigung, am Ende der Laufzeit. Sie erhalten eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital, aufgrund der festen Zinszahlungen, stets eine positive Entwicklung auf.

 

Sichere Anlage

Ihre Geldanlage unterliegt keinem Kursrisiko.

Feste Verzinsung

Ihre Geldanlage hat einen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit.

Jährliche Zinszahlung

Sie erhalten Ihre Zinsen jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausbezahlt.

Produkteckdaten

Mindestanlagebetrag50.000 Euro
Zinsgutschrift:
jährlich zum 31.12.

Keine Zu- und Teilauszahlungen möglich

 

Keine vorzeitige Verfügung möglich

 

Konditionen

LaufzeitZinssatz p. a.
7 Jahre3,5 %
10 Jahre4,0 %

 

Stand: 01.06.2025

So funktioniert's

Am Telefon

Die Beraterinnen und Berater unserer Telefonfiliale VolksbankDirekt stehen Ihnen gern zur Verfügung. Unter 06222 589-0 sind wir für Sie da.

In einer Filiale

Unsere Beraterinnen und Berater in Ihrer Filiale vor Ort helfen Ihnen gern weiter.

Jetzt Termin vereinbaren

Chancen

  • Stabile Erträge
  • Regelmäßige Einnahmen
  • Langfristige Planungssicherheit
  • Verlässliche Rückzahlung
  • Keine Kapitalschwankungen
  • Vertrauen durch Einlagensicherung
  • Kein Kurs- bzw. Währungsrisiko

Risiken

  • Bonitäts- und Nachrangrisiko: Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig.
    Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. 
  • Die Einlagen unterliegen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.