- Ab Geburt : Sparkonto – die große Spardose für alle Anlässe
- Ab 8 Jahren: Taschengeldkonto - das Training für den richtigen Umgang mit Geld
- Ab 18 Jahren: Girokonto – Flexibilität und Sicherheit
- Berufsstart: Das Kraichgau Starter wird zum Kraichgau Komfort
Kraichgau Starter
Das kostenfreie Konto das mitwächst
für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahren
Das Konto das mitwächst
Ausführliche Infos? - Klicke auf das Bild

Rechnungsabschluss: Entgelte monatlich / Zinsen vierteljährlich
Information zur Zinsgleitklausel:
Anhand des öffentlich ersichtlichen Referenzzinssatzes „Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes“ können Sie an jedem Quartalsultimo erkennen, wie sich Ihr Sollzinssatz zum 1. des Folgequartals ändert. Den Referenzzinssatz finden Sie direkt bei der Bundesbank unter "www.bundesbank.de". Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Kraichgau eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Kraichgau eG in Anspruch zu nehmen.
Neue Regelungen
Für die Volksbank Kraichgau eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Kraichgau eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Kraichgau eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.
Kraichgau Starter von 0 bis 7 Jahre
Mit dem VR-ZielSparen sicher und flexibel sparen
Nutzen Sie das Kraichgau Starter von 0 bis 7 Jahren, um sich Ihre Wünsche zu erfüllen. Es bietet Ihnen viel Flexibilität, weil Sie Zeitpunkt und Höhe Ihrer Einzahlungen und die Laufzeit selbst bestimmen. Auf Wunsch können Sie auch über Ihr Erspartes verfügen.
Kraichgau Starter von 0 bis 7 Jahren
Produktdaten | ||
Kontoführung p.M. | 0,00 Euro | |
Währung | Euro | |
Mindestsaldo | 5,00 Euro | |
Teilverfügungsmöglichkeit | Ja | |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.0000,00 Euro | |
Kündigungsfrist | 3 Monate | |
Konditionen | ||
bis 5.000,00 Euro |
0,10% | |
übersteigender Betrag |
0,00% |
Rechnungsabschluss: Entgelte monatlich / Zinsen vierteljährlich
Information zur Zinsgleitklausel:
Anhand des öffentlich ersichtlichen Referenzzinssatzes „Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes“ können Sie an jedem Quartalsultimo erkennen, wie sich Ihr Sollzinssatz zum 1. des Folgequartals ändert. Den Referenzzinssatz finden Sie direkt bei der Bundesbank unter "www.bundesbank.de". Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Kraichgau eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Kraichgau eG in Anspruch zu nehmen.
Neue Regelungen
Für die Volksbank Kraichgau eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Kraichgau eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Kraichgau eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.

Für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre ist das kostenfreie Kraichgau Starter Basis genau das Richtige: Alle Aufträge (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag), Ein- und Auszahlungen und eine GiroCard sind kostenlos.
Egal ob online oder in der Filiale – Wir sind für Dich da, damit Du sorgenfrei Deine Bankgeschäfte erledigen kannst!
Kraichgau Starter
Kontoführung p.M. | 0,00 Euro |
|
Zuzüglich, im Auftrag oder im Interesse des Kunden : | ||
Überweisung | ||
Gutschrift | 0,00 Euro | |
Überweisung beleghaft | 0,00 Euro | |
Überweisung durch Bankmitarbeiter | 0,00 Euro | |
Überweisung Online-Banking | 0,00 Euro | |
Lastschrift | ||
Belastung | 0,00 Euro | |
Einreichung | 0,00 Euro | |
Scheck | ||
Belastung | 0,00 Euro | |
Gutschrift | 0,00 Euro | |
Dauerauftrag | ||
Belastung Dauerauftrag | 0,00 Euro | |
Bargeld | ||
Bargeldeinzahlung | 0,00 Euro | |
Bargeldauszahlung | 0,00 Euro | |
girocard V PAY Ausgabe einer Debitkarte | 1 inklusive | |
BasicCard (ab 12 Jahre) Ausgabe einer Debitkarte | 2,00 Euro/p.M. | |
Guthabenverzinsung | 0,00% | |
SecureGO TAN | 0,00 Euro |
Rechnungsabschluss: Entgelte monatlich / Zinsen vierteljährlich
Information zur Zinsgleitklausel:
Anhand des öffentlich ersichtlichen Referenzzinssatzes „Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes“ können Sie an jedem Quartalsultimo erkennen, wie sich Ihr Sollzinssatz zum 1. des Folgequartals ändert. Den Referenzzinssatz finden Sie direkt bei der Bundesbank unter "www.bundesbank.de". Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Kraichgau eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Kraichgau eG in Anspruch zu nehmen.
Neue Regelungen
Für die Volksbank Kraichgau eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Kraichgau eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Kraichgau eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.

Für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten bis 27 Jahre ist das kostenfreie Kraichgau Starter Basis genau das Richtige: Alle Aufträge (Überweisung, Lastschrift, Scheck, Dauerauftrag), Ein- und Auszahlungen und eine VR-BankCard sind kostenlos. Obendrauf gibt’s noch eine Guthabenverzinsung!
Egal ob online oder in der Filiale – Wir sind für Dich da, damit Du sorgenfrei Deine Bankgeschäfte erledigen kannst!
Kraichgau Starter
Kontoführung p.M. | 0,00 Euro | |
Zuzüglich, im Auftrag oder im Interesse des Kunden : | ||
Überweisung | ||
Gutschrift | 0,00 Euro | |
Überweisung beleghaft | 0,00 Euro | |
Überweisung durch Bankmitarbeiter | 0,00 Euro | |
Überweisung Online-Banking | 0,00 Euro | |
Lastschrift | ||
Belastung | 0,00 Euro | |
Einreichung | 0,00 Euro | |
Scheck | ||
Belastung | 0,00 Euro | |
Gutschrift | 0,00 Euro | |
Dauerauftrag | ||
Belastung Dauerauftrag | 0,00 Euro | |
Bargeld und Karten | ||
Bargeldeinzahlung | 0,00 Euro | |
Bargeldauszahlung | 0,00 Euro | |
girocard V PAY Ausgabe einer Debitkarte | 1 inklusive | |
BasicCard (ab 12 Jahre) Ausgabe einer Debitkarte | 2,00 Euro/p.M. | |
Classic-Kreditkarte (ab 18 Jahre) Ausgabe einer Kreditkarte | 2,00 Euro/p.M. | |
Guthabenverzinsung | 0,00% | |
Überziehungskredit | ||
- Zinssatz für eingeräumte Überziehungskredite (Dispositionskredite) p.a. |
12,1% | |
- Zinssatz für geduldete Überziehungskredite (Kontoüberziehung) p.a. |
12,1% | |
SecureGO TAN | 0,00 Euro |
Rechnungsabschluss: Entgelte monatlich / Zinsen vierteljährlich
Information zur Zinsgleitklausel:
Anhand des öffentlich ersichtlichen Referenzzinssatzes „Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes“ können Sie an jedem Quartalsultimo erkennen, wie sich Ihr Sollzinssatz zum 1. des Folgequartals ändert. Den Referenzzinssatz finden Sie direkt bei der Bundesbank unter "www.bundesbank.de". Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Kraichgau eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Kraichgau eG in Anspruch zu nehmen.
Neue Regelungen
Für die Volksbank Kraichgau eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Kraichgau eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Kraichgau eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.
Sie haben verschiedene Kontomodelle zur Auswahl
Perfekt für alle, die Wert auf umfassende Leistungsvorteile, Mehrtwerte und unbegrenzten Service legen. Für einen Grundpreis sind alle Aufträge und Buchungen inklusive.
Kraichgau KOMFORT
Das Richtige für alle, die Ihren Zahlungsverkehr gerne sorgenfrei abwickeln und auf Nummer sicher gehen wollen. Inklusive sind alle Aufträge und Buchungen sowie zwei girocards.
Kraichgau KLASSIK
Optimal für alle, die transparente Einzelabrechnung ihrer Aufträge wünschen und gerne unseren Service vor Ort in unseren Filialen nutzen.
Kraichgau SMART
Ideal für alle, die Online- und Mobile-Banking bevorzugen. Bequemer Zugriff auf das Konto von überall und jederzeit.
Rechnungsabschluss: Entgelte monatlich / Zinsen vierteljährlich
Information zur Zinsgleitklausel:
Anhand des öffentlich ersichtlichen Referenzzinssatzes „Durchschnittssatz des EURIBOR-Dreimonatsgeldes“ können Sie an jedem Quartalsultimo erkennen, wie sich Ihr Sollzinssatz zum 1. des Folgequartals ändert. Den Referenzzinssatz finden Sie direkt bei der Bundesbank unter "www.bundesbank.de". Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Kraichgau eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Kraichgau eG in Anspruch zu nehmen.
Neue Regelungen
Für die Volksbank Kraichgau eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Volksbank Kraichgau eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Volksbank Kraichgau eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.