Die Einführung der Empfängerüberprüfung erfolgt sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für Echtzeitüberweisungen. Bei der Einreichung eines Überweisungsauftrages wird geprüft, ob der Name des Empfängers im Überweisungsauftrag mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt. Lastschriften sind von diesem Vorgehen ausgenommen
Das Ergebnis der Prüfung ist durch alle Unterzeichner des Zahlungsauftrages zur Kenntnis zu nehmen und zu entscheiden, ob die Überweisung ausgeführt, storniert oder korrigiert werden soll. Ein Sammelauftrag kann nach der Prüfung der Namen nur vollständig autorisiert werden. Die Freigabe nur einzelner Zahlungen innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.
Die Freigabe der Zahlung erfolgt im Rahmen der VEU – Verteilte elektronische Unterschrift. Für eine bequeme Handhabung, stellen wir Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung die Freigabe über die „VR-Banking“-App durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist neben einem EBICS-Zugang zusätzlich ein sogenannter „VR-NetKey“. Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen, sprechen Sie uns bitte darauf an.
Folgende Rückmeldungen sind möglich:
- Übereinstimmung („Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen vollständig überein.
- Teilweise Übereinstimmung („Close Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen teilweise überein.
- Keine Übereinstimmung („No Match“): Die eingegebene IBAN und der Name stimmen nicht überein.
- Prüfung nicht möglich („Verification Check Not Possible“): Die Prüfung konnte aus verschiedenen Gründen nicht durchgeführt werden.
Als Firmenkunde können Sie bei Sammelüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen entscheiden, ob die Empfängerüberprüfung durchgeführt wird (Opt-In) oder ob Sie auf die Prüfung verzichten (Opt-Out). Bei Einzelüberweisungen können Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht auf die Prüfung des Empfängers verzichten. Eingereichte Sammelaufträge die nur einen Auftrag beeinhalten, zählen hierbei automatisch als Einzelzahlung und werden abgewiesen.
Eindeutige Angabe der Firmenbezeichnung
Denken Sie hierbei auch an Ihre Debitoren-Kunden. Prüfen Sie Ihre Rechnungen und sonstigen Schriftverkehr auf Ihre offizielle Firmenbezeichnung. Sie vermeiden hierdurch, dass Ihr Kunde fehlerhafte Prüfmeldungen erhält.