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Eine Person, die ein Dokument auf einem Tablet mit einem Stylus in einem modernen Büroumfeld digital unterschreibt.

Ihr Handeln ist gefragt

Änderungen im SEPA-Zahlungverkehr

Echtzeitüberweisung

Bitte stimmen Sie den Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr und den damit einhergehenden Anpassungen unserer Dienstleistungen zu.

Ihre Zustimmung ist erforderlich – Änderungen ab dem 05.10.2025

Wir entwickeln unsere Dienstleistungen kontinuierlich weiter und passen sie an gesetzliche Vorgaben sowie technische Entwicklungen an. Ab dem 05.10.2025 treten wichtige Änderungen in Kraft, die Ihre aktive Zustimmung erfordern.

Hintergrund der Änderungen

Die Europäische Union hat neue gesetzliche Vorgaben zur Abwicklung von Überweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) eingeführt. Ziel ist es, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen – insbesondere durch die Einführung einer Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VOP). Zusätzlich passen wir unsere Bedingungen für verschiedene Zahlungsdienste sowie die Datenfernübertragung (DFÜ) an.

Mehr Informationen für Privatkundinnen und -kunden (Verbraucher)

Erfahren Sie hier mehr über die neuen gesetzlichen Regelungen für Verbraucher.

Mehr Infos für Privatkunden

Mehr Informationen für Firmenkundinnen und -kunden (Nicht-Verbraucher)

Erfahren Sie hier mehr über die neuen gesetzlichen Regelungen für Nicht-Verbraucher.

Mehr Infos für Firmenkunden

Was ändert sich?

Überweisungsverkehr

Einführung der Empfängerüberprüfung vor der Freigabe von Überweisungen. Diese Maßnahme soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrugsfälle zu vermeiden.

girocard (Debitkarte)

Aktualisierung der Nutzungsbedingungen im Zuge neuer Einsatzmöglichkeiten und der fortschreitenden Digitalisierung.

OnlineBanking

Erweiterung der Darstellung und nutzbaren Funktionen.

Preis- und Leistungsverzeichnis

Änderungen in Verbindung mit Anpassungen im Überweisungsverkehr – es ergeben sich keine Preisänderungen für Sie.

Datenfernübertragung (DFÜ)

Neue Regelungen zur Empfängerüberprüfung bei elektronisch übermittelten Zahlungsaufträgen. Diese betreffen insbesondere Sammelüberweisungen und Echtzeitüberweisungen.

So stimmen Sie zu

OnlineBanking und VR Banking App

Beim Login ins OnlineBanking bzw. Öffnen der VR Banking App wird Ihnen die Aufforderung zur Zustimmung angezeigt. Dort können Sie die Zustimmung direkt vornehmen.

Alle erforderlichen Dokumente werden Ihnen im Zustimmungsprozess zum Download angeboten.

Jetzt online zustimmen

Brief erhalten?

Alle betroffenen Kunden ohne OnlineBanking haben einen Brief erhalten. Darin finden Sie alle Informationen zu den Änderungen und wie Sie zustimmen können.

Zur Anleitung

Was müssen Sie tun?

Damit die Änderungen wirksam werden, ist Ihre Zustimmung erforderlich.
OnlineBanking-Kunden können Ihre Zustimmung direkt beim Login vornehmen.

Wenn Sie einen Brief bekommen haben, können Sie folgendermaßen vorgehen. 

QR-Code scannen

Scannen Sie den QR-Code auf dem Schreiben vom 14.07.2025.

Zustimmen

Prüfen Sie die Änderungen  und bestätigen Sie Ihre Zustimmung online.

Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen?

Unsere Leistungen basieren auf einheitlichen Vertragsgrundlagen. Sollten Sie den Änderungen nicht zustimmen, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder besuchen Sie uns in einer unserer Filialen. Wir freuen uns auf Sie.

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