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Paar am Strand

Wertpapierdepot

Alles in einer Hand

Wenn Sie sich für eine Investition in Aktien interessieren, Wertpapiere an der Börse handeln oder einen Sparplan eröffnen möchten, brauchen Sie ein Wertpapierdepot. Mit diesem Depot können Sie Wertpapiere kaufen, verkaufen und sicher verwahren. Mit der VR Banking App greifen Sie jederzeit online darauf zu und haben so Ihre Geldanlage immer im Blick. Legen Sie jetzt los und eröffnen Sie Ihr Depot direkt online.

Fonds-, ETF- und Aktiensparpläne

Mit einem Wertpapierdepot können Sie aus einem großen Angebot an Aktien, ETFs und Fonds wählen.

 

Aktien, Anleihen, Zertifikate und mehr

Handeln Sie einzelne Aktien und andere Wertpapiere an deutschen und internationalen Börsen.

Online handeln, wo Sie möchten

Greifen Sie jederzeit online auf Ihr Depot zu. Unsere Expertinnen und Experten sind zusätzlich immer für Sie erreichbar.

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Das Wichtigste in Kürze

Wenn Sie zum Beispiel mit Aktien, Fonds oder Zertifikaten handeln möchten, brauchen Sie ein Wertpapierdepot. Dabei handelt es sich um ein Konto, auf dem kein Geld, sondern Wertpapiere verwahrt werden. Das Depot und die Brokerage-Funktionen sind direkt ins OnlineBanking und in die VR Banking App integriert. Im Brokerage können Sie verschiedene Orderfunktionen nutzen, Sparpläne anlegen und sich umfassend informieren, um fundierte Anlageentscheidungen zu treffen.

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/brokerage-dz-bank-gema-frei-202311

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DZ BANK • Länge: 01:38 • Veröffentlicht: 01.11.2023

Depotmodelle, Konditionen und Gebühren

Mit unseren Depotmodellen finden Sie ein Depot, das zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt. Behalten Sie den Überblick über Ihre Wertpapiere – und das zu fairen und transparenten Konditionen.

Die Konditionen für unser Depotmodell finden Sie in unserem Preisaushang.

Jetzt Ihr Depot einfach online eröffnen

Nutzen Sie das OnlineBanking?

Eröffnen Sie Ihr Depot in wenigen Schritten direkt im OnlineBanking. Wenn Sie schon ein Offline-Depot haben, können Sie es einfach für die Online-Nutzung freischalten.

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Um dieses Angebot und alle Vorteile nutzen zu können, brauchen Sie ein Konto bei uns. Anschließend eröffnen Sie Ihr Depot einfach online.

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Legen Sie direkt los

Egal ob Fonds, einzelne Wertpapiere wie zum Beispiel Aktien oder Anleihen oder ETF-Sparpläne: Erfahren Sie hier, was mit Ihrem Wertpapierdepot alles möglich ist. Gern finden wir auch gemeinsam mit Ihnen die passende Geldanlage für Sie. Melden Sie sich einfach bei uns.

Ein Mann sitzt mit einer Tasse Kaffee auf dem Boden und gibt seinem Hund ein High Five

Aktien

Aktien kaufen und Chancen an der Börse nutzen.

Frau mit Kaffeetasse arbeitet an einem Tablet

Zertifikate

Chance auf hohe Rendite schon bei niedrigem Kapitaleinsatz

Junge Frau mit sitzt in einem Boot, das Paddel auf den Beinen, und schaut lachend auf ihr Smartphone

Online-Brokerage

Mit unserem Online-Brokerage handeln Sie schnell und einfach an der Börse.

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen:

Strafrechtlichen Ärger und Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften vermeiden
  • Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen. Nach börsenrechtlichen Vorschriften ist darüber hinaus die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten.

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen
  • Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder – nach vorheriger Absprache – an andere Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe. Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Dies ist jedoch nach gesetzlichen bzw. börsenrechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trades“) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z. B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden („Pre-Arranged Trades“).

Mit sich selbst Geschäft („Wash-Trade“):
  • Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ („Wash-Trade“) handeln Personen in demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei derselben Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft („Pre-Arranged Trade“):
  • Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ („Pre-Arranged Trade“) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgen ein Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über das Depot vom Ehepartner, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.

Was ist darüber hinaus börsenrechtlich unter verbotenen „Cross-Trades“ zu verstehen?
  • Zusätzlich zu dem in der MAR (EU-Marktmissbrauchsverordnung, Art. 12 und Art. 15) verankerten Verbot der Marktmanipulation ergibt sich auch aus börsenrechtlichen Vorschriften, dass die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten ist: Wir verweisen diesbezüglich u. a. auf § 3 Abs. 1 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. Hiernach dürfen Orders, die dasselbe Wertpapier betreffen und sich sofort ausführbar gegenüberstünden, nicht wissentlich von einem oder mehreren Börsenhändlern eines Unternehmens eingegeben werden.

    Ebenso wenig dürfen Börsenhändler unterschiedlicher Unternehmen nach vorheriger Absprache Orders eingeben, die dasselbe Wertpapier betreffen und sich sofort ausführbar gegenüberstünden (sog. „Pre-Arranged Trades“). Bitte beachten Sie, dass diese Verbote auch Sie als Kunde betreffen, wenn die hier erwähnten Orders von Ihnen ausgehen. Insbesondere beim Online-Brokerage müssen auch Sie die Vorgaben der Börsenordnung und der weiteren börsenrechtlichen Vorschriften beachten, beispielsweise § 37 Absatz 2 Nr. 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse.

    Verstöße gegen die genannten börsenrechtlichen Vorschriften können durch den Sanktionsausschuss, beispielsweise der Frankfurter Wertpapierbörse, geahndet werden. Wir sind daher angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass auch Sie als mittelbarer Handelsteilnehmer für die bestehenden Verbote sensibilisiert werden. Dies soll dazu beitragen, dass unzulässige Orders nicht in das beim Online-Brokerage genutzte Orderrouting-System eingegeben und börsenrechtliche Verstöße vermieden werden.

    Bitte machen Sie sich mit den börsenrechtlichen Vorschriften vertraut. Die jeweils geltende Fassung der Börsenordnung können Sie ebenso wie die weiteren börsenrechtlichen Vorschriften kostenlos auf der Internetseite der jeweiligen Börse abrufen. Zum Beispiel finden sie das Regelwerk der Frankfurter Wertpapierbörse unter:

    https://www.deutsche-boerse-cash-market.com/dbcm-de/meta/frankfurter-wertpapierboerse-regelwerke

Wie mache ich es richtig:
  • Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben.

    Sie können die Orders beispielsweise auch an zwei unterschiedlichen Börsenplätzen platzieren. Bitte prüfen Sie hierbei vorher die Handelbarkeit und Liquidität des entsprechenden Wertpapiers an der jeweils ausgewählten Börse.

Mögliche rechtliche Folgen einer verbotenen Marktmanipulation:
  • Verbotene Marktmanipulation kann von den Strafverfolgungsbehörden als Straftat oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu Fünf Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu Fünf Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.