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Zwei Jugendliche im Bus schauen auf ein Smartphone

Kinder- und Jugendkonto

Den richtigen Umgang mit Geld kann man nicht früh genug lernen. Unser Kinder- und Jugendkonto Kraichgau Starter unterstützt Sie und Ihr Kind dabei, denn es passt sich der jeweiligen Lebenssituation an.

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    Für junge Menschen bis 17

    Leistungen dem Alter angepasst

    Als Symbol dargestellte Hand mit Prozentzeichen in Handfläche

    Günstige Kontoführung

    Das Kinder- und Jugendkonto im Überblick

    Icon: Junge Kunden und Geld

    Unser Kraichgau Starter ist ein Girokonto, das speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist:

    • kostenlose Kontoführung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
    • auf Wunsch und mit Zustimmung der Eltern eine girocard Visa Debit
    • kann bis zum 8. Geburtstag zum Sparen verwendet werden
    • wird bis zum 18. Geburtstag nur auf Guthabenbasis geführt und kann bis dahin nicht überzogen werden
    • kostenloses Online-Banking auf Guthabenbasis - Verfügungsgrenzen durch die Eltern bestimmbar
    Fröhliche, verspielte, multiethnische Gruppe junger Freunde, die sich im Freien treffen

    18 Jahre oder älter?

    Als Azubi oder Studierender bis maximal 27 Jahre hast du die Möglichkeit weiterhin ein kostenloses Girokonto zu nutzen.

    Entdecke unser Kraichgau MeinKonto für junge Leute und unsere Plattform für Gewinnspiele & Events "KraichgauNOW".

    Mehr erfahren

    Kraichgau Starter Konto eröffnen

    Termin vereinbaren und Konto in der Filiale eröffnen

    Unser Kraichgau Starter Konto muss durch die Eltern eröffnet werden. Das geht am schnellsten in einer unserer Filialen. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

    • Unterlagen des Kindes: Geburtsurkunde und Steuer-ID (wenn sie vorliegt), sowie ab 16 Jahren Personalausweis oder Reisepass mit dazugehöriger Meldebescheinigung
    • Unterlagen der Eltern: Personalausweis oder Reisepass mit der dazugehörigen Meldebescheinigung beider Elternteile bereithalten
    • Unterlagen bei alleinigem Sorgerecht: gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht oder Negativbescheinigung des Jugendamtes nach § 58a SGB (Nichtabgabe einer Sorgerechtserklärung) oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.

    FAQ zum Kraichgau Starter

    Kann ich das Konto auch eröffnen, wenn ich noch minderjährig bin?

    Wenn du noch nicht volljährig bist und ein Konto bei uns eröffnen möchtest, sprich uns einfach an.  

    Wird das Konto auf Guthabenbasis geführt?

    Das Kraichgau MeinKonto ist ein ganz normales Girokonto, das allerdings bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht ins Minus rutschen kann. Es kann nur so viel Geld ausgegeben werden, wie auf dem Girokonto vorhanden ist.

    Hier gibt's mehr Infos