Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform mit Hauptsitz in Deutschland und einer Größenordnung ab 1.000 Mitarbeitenden dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Wir bekennen uns mit unseren Werten zur Einhaltung des LkSG und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten im Bereich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken. Unser LkSG-Risikomanagement-System zielt darauf ab, sowohl Risiken in unserem eigenen Geschäftsbetrieb als auch in unserer Lieferkette auf ein Minimum zu reduzieren.
Ausführlichere Details können Sie hierzu unserer Grundsatzerklärung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 entnehmen.