Informationsdokument gemäß Art. 39 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) zu den wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kundenkonten-Trennung und gemäß Art. 5 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2154 der Kommission vom 22. September 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR-RTS) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2155 der Kommission vom22. September 2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 149/2013 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für indirekte Clearingvereinbarungen zu den verschiedenenTrennungsgraden und Risiken von Kundenkonten.
Einführung Begriffsbestimmungen
Jede Bezugnahme auf „Bank“, “wir, und “uns” in diesem Dokument meint die Volksbank Kraichgau eG. Jede Bezugnahme auf „CCP“ bzw. zentrale Gegenpartei, „Clearingmitglied“ und „Kunde“ ist als eine Bezugnahme auf eine zentrale Gegenpartei (CCP - Central Counterparty), ein Clearingmitglied und einen Kunden im Sinne der EU-Verordnung EMIR1 zu verstehen, jede Bezugnahme auf „indirekten Kunden“ auf einen indirekten Kunden im
Sinne der MiFIR-RTS, und jede Bezugnahme auf „Sie“ in Ihrer Eigenschaft als Kunde und/oder indirekten Kunden zu verstehen.
„Clearing“ meint in diesem Zusammenhang die Abwicklung von Derivatekontrakten über CCPs unter Einschaltung eines Clearingmitglieds, durch das der Kunde oder indirekte Kunde Zugang zur CCP bekommt.
Hintergrund und Zweck dieses Dokuments
Clearingmitglieder müssen ihren Kunden gemäß Art. 39 Abs. 5 EMIR für das Clearing von Derivatekontrakten über eine CCP die Wahlmöglichkeit zwischen zwei verschiedenen Kundenkonten-Trennungsmodellen, der Einzel-Kundenkontentrennung einerseits und einer Omnibus-Kundenkontentrennung andererseits, einräumen (vgl. hierzu unten Abschnitt B, in dem die unterschiedlichen Kundenkonten-Trennungsmodelle näher beschreiben werden).
Ferner müssen beim indirekten Clearing (vgl. hierzu unten Abschnitt D, in dem das indirekte Clearing weiter beschrieben wird) Kunden ihren indirekten Kunden gemäß Art. 5 Abs. 1 MiFIR-RTS für das indirekte Clearing von Derivatekontrakten über eine CCP die Wahlmöglichkeit zwischen einer Netto-OmnibusKundenkontentrennung und einer Brutto-Omnibus-Kundenkontentrennung einräumen (vgl. hierzu unten Abschnitt D). Das Clearingmitglied ist entsprechend verpflichtet, seinem Kunden die Wahl zwischen diesen beiden Omnibus-Kundenkontotrennungen anzubieten. Dieses Informationsdokument enthält die von EMIR und den MiFIR-RTS geforderten Erläuterungen zu den angebotenen Formen der Kontentrennung beim Clearing von Derivatekontrakten:
Informationen zum Schutzniveau und den wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für den jeweiligangebotenen Grad der Kontentrennung einschließlich Informationen zu relevanten Teilen des Insolvenzrechts der jeweiligen Rechtsordnung. Über die Kosten, die mit der jeweils angebotenen KundenkontenTrennungsmodell verbunden sind, informieren wir Sie in gesonderter Form.