Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Kraichgau eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Kraichgau eG besteht aus 8 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Matthias Zander (Sprecher des Vorstandes), Klaus Bieler (stv.Sprecher des Vorstandes), Juan Baltrock, Andreas Hahn, Andreas Hoffmann, Rüdiger Kümmerlin, Dimitrios Meletoudis, Holger Neubauer 

Andreas Hahn, Juan Baltrock, Matthias Zander, Holger Neubauer, Rüdiger Kümmerlin, Klaus Bieler, Dimitrios Meletoudis, Andreas Hoffmann (v.l.n.r)

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Otto Steinmann

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates
Ackermann, Thomas Barth, Andreas Bitz, Frank Büchner, Martin
Cicciarella, Enzo Common, Bodo Daubermann, Andreas Dittes, Michael
Dübbers, Sabine Elbl, Pia Essenpreis, Thomas Fabry, Tilo
Förste, Joachim Gärtner, Lena Gehard, Andreas Gutting, Olav
Hans, Matthias Holzwarth, Tanja Kaufmann, Maritta Kirchdörfer, Hildur
Kohnle, Achim Kreiter, Gerd Lang, Barbara Leicht, Bernhard
Mairhofer, Bernhard Maurer, Cathrine Melter-Wonneberg, Christiane Meudt, Sebastian
Prochnow-Ast, Alexander Ries, Nicole Schmid, Reinhard Spahr, Metthew
Töpfer, Ingo Uhler, Andreas Wagner, Dayana Weickum, Heike
Weiß, Gerhard Wolf, Armin    

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.