Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Kraichgau eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Kraichgau eG besteht aus 6 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

Klaus Bieler (Vorstandsvorsitzender), Dimitrios Meletoudis (stv. Vorstandsvorsitzender), Juan Baltrock, Andreas Hahn, Holger Neubauer, Thomas Rohrer

Andreas Hahn, Juan Baltrock, Dimitrios Meletoudis, Klaus Bieler, Thomas Rohrer, Holger Neubauer (v.l.n.r)

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Generalversammlung über diese Prüfung.

Vorsitzender des Aufsichtsrates

Otto Steinmann

Olav Gutting (stv. Vorsitzender), Thomas Essenpreis (stv. Vorsitzender), Thomas Ackermann (stv. Vorsitzender), Otto Steinmann (Vorsitzender) // Foto: Carina Kircher
Mitglieder des Aufsichtsrates
Ackermann, Thomas Barth, Andreas Bender, Cathrin Binder, Thomas
Bitz, Frank Büchner, Martin
Cicciarella, Enzo
Common, Bodo
Daubermann, Andreas
Dittes, Michael
Dübbers, Sabine
Elbl, Pia
Essenpreis, Thomas
Fabry, Tilo
Förster, Joachim
Gärtner, Lena
Gehard, Andreas
Gutting, Olav
Hans, Mathias
Hauth, Michael
Holzwarth, Tanja
Kaufmann, Maritta
Kirchdörfer, Hildur
Kreiter, Gerd
Lang, Barbara Leicht, Bernhard Mairhofer, Bernhard Maurer, Cathrine
Melter-Wonneberg, Christiane Meudt, Sebastian Prochnow-Ast, Alexander Ries, Nicole
Schmid, Reinhard Spahr, Matthew Steidle, Diana Steinmann, Otto
Töpfer, Ingo Uhler, Andreas Wagner, Dayana Wagner, Knut
Weickum, Heike Weiß, Gerhard Wolf, Armin Wüstl, Peter

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Foto: Carina Kircher

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.