Baukindergeld:

Staatliche Unterstützung für Familien

Stark steigende Mieten, teure Grundstückspreise, in die Höhe schnellende Kosten beim Wohnungsbau und ein ungebremster Preisanstieg beim Kauf einer Immobilie – die Lage am Wohnungsmarkt hat sich in den letzten Jahren drastisch verschärft. Vor allem für junge Familien mit Kindern wird es immer schwieriger, etwas Passendes zu finden. Das Baukindergeld soll den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern. Wie hoch die staatliche Förderung ausfällt und welche Voraussetzungen Familien erfüllen müssen, lesen Sie hier.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Der staatliche Zuschuss unterstützt Familien beim Kauf oder Bau eines Eigenheims. Für die Neuauflage der Eigenheimzulage müssen Familien diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung muss in den Förderungszeitraum von 2018 bis 2020 fallen.
  • Gefördert wird nur der Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie.
  • Der Erwerb oder Bau eines zweiten Hauses oder einer zweiten Wohnung ist nicht              förderungsfähig.
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren muss im Haushalt leben.

Das Haushaltseinkommen darf bei Familien mit einem Kind die Höchstgrenze von jährlich 90.000 Euro nicht überschreiten. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro.

Anzahl Kinder Maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen
Ein Kind 90.000,-- Euro
Zwei Kinder 105.000,-- Euro
Drei Kinder
120.000,-- Euro
Vier Kinder 135.000,-- Euro

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Familien erhalten pro Kind einen Zuschuss von 1.200 Euro jährlich. Die Förderung zahlt der Staat zehn Jahre lang.

Anzahl Kinder   Jährliche Förderung Gesamtförderung
Ein Kind 1.200,-- Euro 12.000,-- Euro
Zwei Kinder 2.400,-- Euro
24.000,-- Euro
Drei Kinder 3.600,-- Euro 36.000,-- Euro
Vier Kinder 4.800,-- Euro 48.000,-- Euro

Wie beantrage ich das Baukindergeld?

  • Seit dem 18. September 2018 können Anträge auf Baukindergeld gestellt werden.
  • Familien dürfen den Zuschuss ab Einzug in das Eigenheim beantragen. Dafür haben sie drei Monate Zeit.
  • Alle, die vor dem Stichtag eingezogen sind, können die staatliche Unterstützung rückwirkend beantragen. Dies ist bis zum 31. Dezember 2018 möglich.

 

Die Abwicklung und Auszahlung der Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Baukindergeld ist auch mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Wir sind Partner der KfW und beraten und unterstützen Sie gerne!